Westernreitabzeichen 3
- Kurs-Nr.:
- WRA3
Beschreibung
Westernreitabzeichen 3 (WRA 3) gem. APO 2020 §§ 4544 ff.
ZULASSUNG zur Prüfung:
- Mitgliedschaft in der EWU
- Besitz des "Pferdeführerscheins Umgang" * (bis 2019 Basispass) oder WRA 10 und 9
- mind. 4 Wochen im Besitz des WRA 4 - Ausnahme: Reiter der LK 3 oder höher
- Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit mind. 24 Lehreinheiten
*wer den Pferdeführerschein Umgang noch nicht hat, kann den Vorbereitungslehrgang und die Prüfung dazu gleichzeitig mit dem WRA 3 machen.
ZUGELASSENE PFERDE // AUSRÜSTUNG:
- 4-jährige und ältere Pferde (Hengste dürfen von Jugendlichen oder Erwachsenen gem. den Bestimmungen des EWU-Regelbuchs vorgestellt werde)
- je Prüfung sind pro Pferd und Prüfungsfach nicht mehr als 2 Bewerber erlaubt.
- Der Prüfungsteilnehmer kann in jeder Disziplin ein anderes Pferd reiten.
- Ausrüstung gem. EWU-Regelbuch, wobei auch Seniorpferde im Snaffle Bit / Hackamore vorgestellt werden dürfen.
- Ein Reithelm ist bei Jugendlichen vorgeschrieben, bei Erwachsenen wird er empfohlen.
PRÜFUNGSANFORDERUNGEN WRA 3:
Teilprüfung 1 - Reiten (3 Noten)
- Horsemanship - Reiten einer vorgegebenen Horsemanshippattern.
- Trail - Reiten einer Trailpattern.
- Reiten im Gelände
Teilprüfung 2 - Theorie schriftlich (1 Note)
Teilprüfung 3 - Theorie mündlich (1 Note) in folgenden Gebieten:
+ Westernreitlehre, Ausrüstung, EWU-Regelbuch
+ Ethische Grundsätze, Pferdekunde
+ Tierschutz, Sicherheit und Unfallverhütung
(die Gesamtnote der mdl. Prüfung ergibt sich aus der Durchschnittsnote der 3 Einzelnoten)
PRÜFUNGSKOMMISSION: 2 qualifizierte EWU-Richter/-Prüfer / FN-Richter
HINWEISE ZUR PRÜFUNG:
- Die erbrachten Leistungen werden analog zum EWU-Regelbuch gerichtet und die Scores mit Schulnoten von 1 bis 6 bewertet.
- In der Teilprüfung Horsemanship muss mindestens die Note 4 erreicht werden.
- Die Note 6 in einer Teilprüfung oder zwei Noten 5 in zwei Teilprüfungen führen zum Nichtbestehen der gesamten Prüfung.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach einer von der Prüfungskommission festgelegten Frist wiederholt werden.
- Die Prüfungskommission entscheidet, ob die gesamte Prüfung oder Teilprüfungen wiederholt werden müssen. Bei wiederholtem Nichtbestehen einer Teilprüfung ist die komplette Prüfung erneut abzulegen.
- Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der EWU eine Urkunde und das Abzeichen aus.
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