Westernreitabzeichen - Trainer C/B

Westernreitausbildung

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Westernreitabzeichen 4

Kurs-Nr.:
WRA4

Beschreibung

Westernreitabzeichen 4 (WRA 4) gem. APO 2020 §§ 4536 ff.

 

ZULASSUNG zur Prüfung: 

1. Mitgliedschaft in der EWU
2. Besitz des "Pferdeführerscheins Umgang" * (bis 2019 Basispass) oder WRA 10 und 9
3. Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit mind. 24 Lehreinheiten

*wer den Pferdeführerschein Umgang noch nicht hat, kann den Vorbereitungslehrgang und die Prüfung dazu gleichzeitig mit dem WRA 4 machen.

 

ZUGELASSENE PFERDE // AUSRÜSTUNG:

     + 4-jährige und ältere Pferde (Stuten und Wallache)
     + je Prüfung sind pro Pferd und Prüfungsfach nicht mehr als 2 Bewerber erlaubt.
     + Der Prüfungsteilnehmer kann in jeder Disziplin ein anderes Pferd reiten.
     + Ausrüstung gem. EWU-Regelbuch, wobei auch Seniorpferde im Snaffle Bit / Hackamore vorgestellt werden dürfen.
     + Ein Reithelm ist bei Jugendlichen vorgeschrieben, bei Erwachsenen wird er empfohlen.

 

PRÜFUNGSANFORDERUNGEN WRA 4

Teilprüfung 1 - Horsemanship - Reiten einer vorgegebenen Horsemanshippattern.

Teilprüfung 2 - Trail - Reiten einer Trailpattern.

Teilprüfung 3 - Reiten in der Gruppe (max. 6 Reiter, alle 3 Grundgangarten inkl. Leichttraben,
                        Hintereinanderreiten nach Weisung des Ausbilders oder Richters mit Einbindung von Hufschlagfiguren.

Teilprüfung 4 - Theorie (mündlich) mit folgenden Schwerpunkten:
                        + Ausrüstung
                        + Grundlagen der Westernreitlehre
                        + Pferdekunde (Pflege, Gesundheit, Fütterung ...)
                        + Ethische Grundsätze und Tierschutz
                        + Sicherheit und Unfallverhütung
                        + EWU-Regelbuch

 

PRÜFUNGSKOMMISSION:         2 qualifizierte EWU-Richter/-Prüfer /  FN-Richter

 

HINWEISE ZUR PRÜFUNG:

+ Die erbrachten Leistungen werden analog zum EWU-Regelbuch gerichtet und die Scores mit Schulnoten von 1 bis 6 bewertet.

+ In der Teilprüfung Horsemanship muss mindestens die Note 4 erreicht werden.

+ Die Note 6 in einer Teilprüfung oder zwei Noten 5 in zwei Teilprüfungen führen zum Nichtbestehen der gesamten Prüfung.

+ Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach einer von der Prüfungskommission festgelegten Frist wiederholt werden.

+ Auch bei Nichtbestehen einer Teilprüfung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

+ Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der EWU eine Urkunde und das Abzeichen aus.

 

 


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