Westernreitabzeichen - Trainer C/B

Westernreitausbildung

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Westernreitabzeichen 3

Kurs-Nr.:
WRA3

Beschreibung

 

Westernreitabzeichen 3 (WRA 3) gem. APO 2020 §§ 4544 ff.

ZULASSUNG zur Prüfung: 

  1. Mitgliedschaft in der EWU
  2. Besitz des "Pferdeführerscheins Umgang" * (bis 2019 Basispass) oder WRA 10 und 9
  3. mind. 4 Wochen im Besitz des WRA 4 - Ausnahme: Reiter der LK 3 oder höher
  4. Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit mind. 24 Lehreinheiten

*wer den Pferdeführerschein Umgang noch nicht hat, kann den Vorbereitungslehrgang und die Prüfung dazu gleichzeitig mit dem WRA 3 machen.

ZUGELASSENE PFERDE // AUSRÜSTUNG:

  • 4-jährige und ältere Pferde (Hengste dürfen von Jugendlichen oder Erwachsenen gem. den Bestimmungen des EWU-Regelbuchs vorgestellt werde)
  • je Prüfung sind pro Pferd und Prüfungsfach nicht mehr als 2 Bewerber erlaubt.
  • Der Prüfungsteilnehmer kann in jeder Disziplin ein anderes Pferd reiten.
  • Ausrüstung gem. EWU-Regelbuch, wobei auch Seniorpferde im Snaffle Bit / Hackamore vorgestellt werden dürfen.
  • Ein Reithelm ist bei Jugendlichen vorgeschrieben, bei Erwachsenen wird er empfohlen.

PRÜFUNGSANFORDERUNGEN WRA 3:

Teilprüfung 1 - Reiten (3 Noten)

  • Horsemanship - Reiten einer vorgegebenen Horsemanshippattern.
  • Trail - Reiten einer Trailpattern.
  • Reiten im Gelände

Teilprüfung 2 - Theorie schriftlich (1 Note)

Teilprüfung 3 - Theorie mündlich (1 Note) in folgenden Gebieten:
                        + Westernreitlehre, Ausrüstung, EWU-Regelbuch
                        + Ethische Grundsätze, Pferdekunde
                        + Tierschutz, Sicherheit und Unfallverhütung
                        (die Gesamtnote der mdl. Prüfung ergibt sich aus der Durchschnittsnote der 3 Einzelnoten)

PRÜFUNGSKOMMISSION:         2 qualifizierte EWU-Richter/-Prüfer /  FN-Richter

HINWEISE ZUR PRÜFUNG:

  • Die erbrachten Leistungen werden analog zum EWU-Regelbuch gerichtet und die Scores mit Schulnoten von 1 bis 6 bewertet.
  • In der Teilprüfung Horsemanship muss mindestens die Note 4 erreicht werden.
  • Die Note 6 in einer Teilprüfung oder zwei Noten 5 in zwei Teilprüfungen führen zum Nichtbestehen der gesamten Prüfung.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach einer von der Prüfungskommission festgelegten Frist wiederholt werden.
  • Die Prüfungskommission entscheidet, ob die gesamte Prüfung oder Teilprüfungen wiederholt werden müssen. Bei wiederholtem Nichtbestehen einer Teilprüfung ist die komplette Prüfung erneut abzulegen.
  • Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der EWU eine Urkunde und das Abzeichen aus.

 


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